Sing- und Musikschule im Landkreis Kronach

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Gebühren


Gebühren
ab 1. September 2012


Aktuelles



Montag, 14.05.2012
18:15 Uhr

Sing- und Musikschule, Chorsaal
FLP Junior-Vorspiel

___________________



Montag, 21.05.2012
18:15 Uhr

Sing- und Musikschule, Chorsaal
5. Vorspielabend

___________________



Dienstag, 29.05. bis
Freitag, 08.06.2012
Pfingstferien




Unterrichts-
form

Unter-richts-
zeit

Jahr
EUR

Monat
EUR

Quartal
EUR

Musikalische Früherziehung/
Grundausbildung

45 Minuten

182,76

15,23

46,00

Kinderchor
Kinderorchester
(für SchülerInnen der
Musikschule ist der Ensembleunterricht frei!)

45 Minuten

72,84

6,07

19,00

Frauenchor

60 Minuten

121,44

10,12

31,00

Einzelunterricht
instrumental/vokal

45 Minuten

907,44

75,62

227,00

Einzelunterricht
instrumental/vokal

30 Minuten

613,44

51,12

154,00

Gruppenunterricht
mit zwei Schülern

45 Minuten

517,68

43,14

130,00

Gruppenunterricht
mit drei Schülern

45 Minuten

396,24

33,02

100,00

Musiktherapie

30 Minuten

613,44

51,12

154,00

         
         

Auszug aus der Schul- und Gebührenordnung

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf eine Stunde (= 45 Minuten) pro Woche im Schuljahr. Während der Ferien der allgemeinbildenden Schulen findet kein Unterricht statt. Bei einer Unterrichtszeit von weniger oder mehr als 45 Minuten ermäßigen oder erhöhen sich die Gebühren entsprechend. Die sich dabei errechnenden Quartalsbeträge sind auf volle Euro aufzurunden. Die Gebühren entstehen mit Beginn des Schuljahres und sind in vier Raten jeweils zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April und 1. Juli fällig. Bei Eintritt während des Schuljahres beträgt die monatliche Unterrichtsgebühr 1/12 der Jahres-gebühr, gerechnet vom Eintrittsmonat an.

Unabhängig von der Unterrichtsform wird ein Klavier- und Orgelzuschlag von 2,50 EUR im Monat (30 EUR im Jahr) pro Jahreswochenstunde erhoben.

Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder den Unterricht (Instrumental- und Vokalunterricht), so ist für das älteste Kind die volle Unterrichts-gebühr, für das zweitälteste die Hälfte und für jedes weitere Kind ein Drittel der vollen Unterrichtsgebühr zu entrichten. Die Quartalsbeträge sind auf volle Euro aufzurunden.

Bedürftigen förderungswürdigen Schülern kann die Unterrichtsgebühr auf
schriftlichen Antrag (bei Minderjährigen auf schriftlichen Antrag des gesetzlichen Vertreters) ganz oder teilweise erlassen werden.

Die vollständige Gebührenordnung können Sie ->hier
als PDF-Datei herunterladen.







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